senectus

Aufs Erben verzichten

Ein Erbe muß man nicht annehmen. Erbschaften kann man auch ablehnen, das Erbe “ausschlagen”. Dann tritt man nicht in die Rechte und Pflichten des Erbes ein und dem nächsten Erbberechtigten wird das Erbe angetragen. Man verzichtet auf das Erbe.
Sechs Wochen hat man Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Erfährt man nach der Annahme einer Erbschaft von der Überschuldung, hat man weitere sechs Wochen, um die eigene Erbschaftsannahme anzufechten.
Unbedingt beachten muß man die Form: Der Erbe hat zwei Möglichkeiten, ein Erbe auszuschlagen. Zum einen erklärt er beim zuständigen Nachlaßgericht die Ausschlagung zur Niederschrift oder er gibt die Erklärung vor einem Notar ab.
Eine Ausschlagung ist nicht per Brief, Fax, E-Mail oder Telegramm möglich.
Die richtige Beratung erhält man durch einen Anwalt, am besten durch einen Fachanwalt für Erbrecht.