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Renten und Steuern - geht das Geld verloren?

Rentner und Steuern

Bereits seit 2005 hat sich die Versteuerung von Renten grundlegend geändert. Jetzt sind die Finanzämter mit den entsprechenden Steuerjahren beschäftigt.
Für viele* Rentner* wird auch weiterhin keine Steuerpflicht bestehen.
Wer als Rentner nämlich weniger als etwa 1.500 Euro Rente bezieht (als Alleinstehender), bzw. etwa 3.100 Euro (als Ehepaar), und keine weiteren Einkünfte außer der Rente hat, ist vermutlich nicht steuerpflichtig.
Das kommt durch den Steuerfreibetrag, der für alle gilt und bei 7.664 Euro (bei Alleinstehenden) oder 15.328 Euro (bei steuerlich zusammenveranlagten wie Ehepaaren) im Jahr gilt.
Die Differenz zwischen diesem Freibetrag und den oben genannten monatlichen Renteneinkünften, die gerade als vermutlich frei von der Steuerpflicht stehen, ergibt sich aus Abzugsbeträgen (wie Medikamentenkosten), die angerechnet werden.
Wer neben seiner Rente noch Einkünfte bezieht (z.B. aus einer Nebentätigkeit, Vermietung, Verpachtung, Aktien…), hat es schwerer, mit diesen Nebeneinnahmen einfach seine Steuer zu bestimmen.
Unterschiedliche Einkommensformen unterliegen nämlich anderen Steuerregeln und Freibeträgen ? je nach Einkommensart.
Wer mit 65 Jahren in Rente geht und eine Rente aus einer privaten Versicherung oder Direktversicherung bezieht, ist bei dieser Rentenart nur mit 18% steuerpflichtig.
Beamtenpensionen und die Betriebsrente unterliegen dem Versorgungsfreibetrag, durch den die Steuerlast um 40%, aber maximal 3.900 Euro, gesenkt wird.

Die Steuerpflicht ist außerdem nach Renteneintrittsalter gestaffelt: Wer vor 2006 in Rente ging, unterlag einem Steuersatz von 50%, seit 2006 liegt er bei 52 , 2007 54: so steigt der Steuersatz bis zum Jahr 2040, in dem die gesamte Rente steuerpflichtig wird.
Einer Steuerpflicht steht immer ein Steuerfreibetrag (zumindest bis heute) entgegen ? außerdem können Auslagen von der Steuer abgesetzt werden.
So zieht das Finanzamt Kostenpauschalen ab, ohne daß der steuerpflichtige Rentner dafür Belege einreichen muß ? das ist unter anderem eine Werbungskostenpauschale in Höhe von derzeit 102 Euro und eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro.
Unabhängig davon ist nunmehr für Renter wichtig, Belege und Quittungen für Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden können, zu verwahren.
steuerlich Absetzen kann man :
Ausgaben für Putzhilfen oder Einkaufshilfen zu 20%, im Jahr maximal in Höhe von 600 Euro
Haushaltshilfen, die krankheitsbedingt notwendig ist oder wenn man älter als 60 ist, bis zu 624 Euro im Jahr
einen Pflegepauschbetrag, wenn man in Pflegestufe 3 ist, bis zu 924 Euro
ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht von der Kasse ersetzt werden
Kurkosten
Selbstbehalt bei Brillen und Zahnersatz
Versicherungen, außer Hausratversicherung und Sachversicherungen
Spenden an Parteien und gemeinnützige Organisationen
Diese Steuerregelung beglückt vor allem Steuerberater ? sie haben nun nicht nur Kunden, die durch Erwerbstätigkeit Steuern zahlen. Die neuen Steuerregeln für Rentner bescheren den Steuerberatern einen ganz neuen Kundenstamm: den Rentner.
2009 werden sich die Steuern für Rentner, die etwas zurückgelegt haben, ändern.