Abgeltungssteuer: Aktien und Rentner 2009
Wer mit seinem Jahreseinkommen unter 7664 Euro liegt, wie z.B. Rentner und Studenten, der kann beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Dann bucht die Bank die Abgeltungssteuer nicht automatisch ab.
Den Antrag für die Nichtveranlagungsbescheinigung gibt es beim Finanzamt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird für maximal drei Jahre gewährt: Das heißt, hat man eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen, dann muß man darauf achten, wann die Bewilligungsfrist abläuft und rechtzeitig vorher einen erneuten Antrag stellen. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann nämlich auch für weniger als drei Jahre gewährt werden.