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Verschuldet durch Erbschaft

Erben ist vielleicht auf den ersten Blick ein Thema für junge Leute. Aber auch Senioren und die Generation 50plus erbt. Sei es von Freunden, nahen Verwandten oder entfernteren Verwandten. Ein Erbschaft ist nicht nur durch den Verlust der nahestehenden Person ein schwerer Schlag, auch kann damit eine Erbschaft einhergehen, die mit Schulden belastet ist.
Die Juristen sprechen dann davon, daß der Erbe für die Schulden des Erblassers haftet. Eine Haftung für die Schulden des Erblassers bedeutet für einen Erben ein Risiko, denn er haftet mit seinem eigenen Vermögen.
Übersteigen die Schulden das Vermögen, haften die Erben für die hinterlassenen Verbindlichkeiten.
Ob ein Erbe Vermögen oder Schulden darstellt, ist auf den ersten Blick kaum feststellbar. Kennt man die Lebenssituation des Verstorbenen nicht genau genug, kann es sehr schnell zu einer Fehleinschätzung über den Wert der Erbschaft kommen.
Auskünfte bei der Bank über die finanzielle Lage des Erblassers bekommt man nicht ohne weiteres, dazu braucht man einen Erbschein. Den erhält man aber erst, wenn man das Erbe angenommen hat.
Doch dann ist nicht alles verloren. Hat man erst nach Annahme der Erbschaft erfahren, daß die Schulden das Guthaben überschreiten, dann kann man immer noch tätig werden, muß aber unbedingt mit einen Anwalt darüber reden.

Gründe für Schulden durch eine Erbschaft

Neben der überschuldeten Erbschaft kann eine prekäre Lage bei einem Erben entstehen, wenn er das Pflichtteil anderer Erben auszahlen muß, Vermächtnisse zu erfüllen sind, Unterhaltsansprüche des Ehegatten oder Kindes des Erblassers zu erfüllen sind, die Kosten der Beerdigung und die Erbschaftssteuer das Erbe belasten.
Häufig glauben Erben, sie müßten gegenüber jemanden erklären, daß sie ein Erbe annehmen. Tatsächlich wird nach dem Verstreichen einer Frist von sechs Wochen davon ausgegangen, daß der gesetzliche Erbe die Erbschaft angetreten hat. Die Frist von sechs Wochen beginnt ab der Kenntnis des Todesfalles, bzw. des Erbfalles.
Drei Monate lang muß der Erbe als neuer Schuldner die Verbindlichkeiten der Gläubiger nicht befriedigen. Ihm bleibt diese Frist, um die Angelegenheiten des Verstorbenen zu ordnen.