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Steuer 2008: Erben- Schenken und das Geld wird weniger

Erben, Schenken, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer 2008

Die geplanten neuen Steuersätze

Je nach eigener Lebenssituation kann es sich jetzt noch lohnen, Haus und Depot, Geld und Wertgegenstände zu verschenken, statt in den letzten Lebensjahren zu behalten, denn die Erbschaftsteuer und die Schenkungssteuer wird sich ab Mai 2008 verändern ? in den meisten Fällen zu Lasten des Bürgers.
Erben und Schenken sollte man daher bis April 2008 gut durchdacht haben.
Gerade die Begünstigten von Schenkungen und Erbschaften, die ein Haus oder eine Wohnung geschenkt oder vererbt bekommen, werden ab Mai 2008 schlechter gestellt.

Wer früher unbebaute Grundstücke verschenkte, war steuerlich im Vorteil: Nur 80% des Bodenwertes wurden von der Steuer erfaßt, demnächst werden es 100% sein. hierbei können sich Freibeträge, die sich auch erhöhen werden, aber günstig auswirken: Die Differenz von 20% wird voraussichtlich durch die veränderten Freibeträge aufgefangen.
Für Kapitalvermögen wie Aktien ist es schwieriger, den richtigen Zeitpunkt der Schenkung festzulegen. Auch wenn sich ab Mai bei Aktien und anderen Kapitalvermögen die Steuern heben werden, der zu versteuernde Wert (wie es bei Immobilien der Fall ist), sondern der Kurswert am Tag der Schenkung bleibt ausschlaggebend für die Besteuerung. Außerdem kommen auch hier die erhöhten Freibeträge zum Tragen.
Daher ist es wichtig, sich beraten zu lassen, wenn man die Absicht hat, zu verschenken oder zu vererben.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) darf das Haus oder die Wohnung (oder andere Immobilien) nicht gegenüber Geldvermögen steuerlich bevorzugt werden. Bisher war nur die Hälfte des Verkehrswertes bei der Versteuerung angesetzt worden. Aber anstatt die Steuern zu senken und auf diesen Weg anzupassen, werden die Steuern erhöht.
Außerdem verändert sich die Steuer nicht nur in der Höhe, sondern auch je nach Verwandtschaftsgrad: Je weiter ein Begünstigter mit dem Erblasser oder dem Schenker verwandt ist, desto höher der Steuersatz. Der Gesetzgeber, will nahe Verwandte, wie Kinder und Ehepaare, besser stellen. Allerding verschelchtert sich durch die Gesetzesänderung, die Stellung der eigenen Schwester oder des eigenen Bruders, wenn er ein Begünstigter ist, durch die Steuer.
Man sollte also unbedingt prüfen, ob man “entfernte Verwandte” nicht vorzeitig beschenkt oder an sie vor dem eigenen Ableben vererbt.
Außerdem empfiehlt es sich unbedingt, sich vor der Schenkung oder dem Vererben beraten zu lassen.

Neue Freibeträge