senectus

Erben und Vererben

Wer erbt?

Egal wie alt man ist oder wie alt man sich fühlt: Krankheit und Unfall können einen in jedem Alter um das Leben bringen. Sterben ist für viele Leute ein schwieriges Thema, die eigene Sterblichkeit wird gern verdrängt.
Aber nur wenn man sich mit seiner eigenen Sterblichkeit auseinandersetzt, kann man gewährleisten, daß sein Vermögen oder seine wichtigsten Schätze in die richtigen Hände gelangen. Denn ohne ein Testament gelangen Vermögen und persönliche Gegenstände nach dem Tod des sogenannten „Erblassers“ in die Hände der Verwandten – aber nur in die Hände der Verwandten, mit denen man gemeinsame Vorfahren hat. Dies sieht die sogenannte „gesetzliche Erbfolge vor“.
Nur: Können die immer mit den persönlichen Dingen so umgehen, wie man sich es vorstellt, haben sie die gleiche Wertschätzung für Dinge, die man selbst geschätzt oder geliebt hat?
Menschen, mit denen man nicht durch gemeinsame Vorfahren verwandt ist, sondern die nur angeheiratet sind, erben. Schwiegermutter, Schwiegertochter, angeheirateter Onkel, Menschen, mit denen man gemeinsame Leidenschaften geteilt hat, die das gleiche Hobby haben… alle diese Menschen, die man vielleicht sehr schätzt, erben ohne Testament nicht.
Der angeheiratete Neffe, mit dem man z.B. das Interesse für H0-Bahnen geteilt hat, bekommt die Bahn dann nicht, obwohl er sie vielleicht mehr schätzen würde, als der eigenen Bruder, der den Wert nicht erkennt.
Nur durch ein Testament erhält man sich über den Tod hinaus den eigenen Willen: Man entscheidet darüber, wer was bekommt, wenn man selbst keinen Einfluß mehr nehmen kann.
Einzige Einschränkung ist das sogenannte Pflichtteil.