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Eigenhändiges oder notarielles Testament

Man muß sein Testament nicht unbedingt beim Notar machen. Ein notarielles Testament macht man dann, wenn man ganz sicher gehen will, daß das eigene Testament keine Fehler hat und damit es nicht von Verwandten angefochten werden kann. Fehlerhafte Testamente können zu langen Rechtstreitigkeiten unter Verwandten führen.
Ein Notar ist dazu verpflichtet, bei dem Verfassen des Testamentes zu helfen und zu beraten. Man kann das Testament mündlich gegenüber dem Notar machen, oder ein vorbereitetes Dokument vorlegen. Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt und im Todesfall eröffnet.
Der Notar nimmt Gebühren für seine Tätigkeit, derzeit sind das:

Die Kosten eines Notars für ein Testament

Einzelheiten zu den Gebühren kann der Notar im Vorfeld erläutern, auch ob sich die Gebühr bei speziellen Testamentarten verändert. Zusätzlich zur Gebühr des Notars kostet die amtliche Verwahrung ¼ der bereits fetgestellten Gebühr.
Wenn man die Kosten des notariellen Testaments nicht auf sich nehmen will, sollte man bedenken, daß zwar gut gemeinte, aber unklare Testamente ebenso zu Rechtsstreitgkeiten unter den Erben hervorrufen können, wie prinzipielle Uneinigkeiten unter den Verwandten. Bei schwierigen Verhältnissen unter Verwandten kann man mit einem notariellen Testament den Erben Rechtsstreitigkeiten ersparen.
Ein Notar besorgt die notwendige Beratung.