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Abgeltungssteuer: Alte Fonds und Lebensversicherung

Wenn 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft tritt, dann heißt es für langjährige Fonds-_Sparer_: Aufgepaßt!
Lohnt es sich dann, lange angespartes Geld aus einem Fond zu nehmen oder liegen zu lassen? In der Regel empfehlen Finanzberater Sparern, die weiterhin Beträge einzahlen, ab 2009 in neue Fonds zu investieren. Allerdings nicht unbedingt in die neuen Fonds, die das Geld der Sparer vor der Abgeltungssteuer sicher machen sollen: Ein Finanzberater kann klären, ob es sich nicht lohnt, in einen anderen gewöhnlichen Fond zu investieren. Wenn man nach 2009 dann nämlich kurzfristig Geld benötigt oder um Enkel oder Enkelin, Neffe oder Nichte zu beschenken oder unter die Arme zu greifen, Geld aus einem Fond lösen möchte, kann man das möglicherweise steuerlich einfacher aus dem später angelegten Fond machen.
Eine Lebensversicherung bleibt vor der Abgeltungssteuer steuerfrei, wenn sie vertragsgemäß und planmäßig ablaufen, soweit sie bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Ist eine Lebensversicherung später abgeschlossen worden, dann wird durch die Abgeltungssteuer 50 % der Kapitalauszahlung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Auch wenn man eine Lebensversicherung ab 2009 vorzeitig kündigt und/ oder die Rückkaufswertauszahlung nach dem 1.1.2009 geschieht sind die Auszahlungen im Sinne der Abgeltungssteuer steuerpflichtig.