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Abgeltungssteuer: Wie sicher ist mein Erspartes?

Für alle, die ihre Ersparnisse für die kleinen Freuden oder der Altersabsicherung in Aktien angelegt haben, gilt ab 2009 eine veränderte Steuerlage: Die Abgeltungssteuer tritt in Kraft.
Die Abgeltungssteuer wird die bisherige Spekulationssteuer ersetzen – und weitreichender sein.
Ab 2009 werden Gewinne aus Kapitalvermögen mit einer Steuer in Höhe von 25 % belegt. Betroffen sind also Aktienverkäufe ebenso wie Dividenden und die Lebensversicherung. Bis dahin sind Kursgewinne bei Aktien und Fondsanteilen steuerfrei, wenn sie mindestens ein Jahr im Depot gelegen haben. Die Spekulationssteuer betraf also nur Inhaber von Kapitalvermögen (z.B. Aktien), die Aktien kauften und nach kurzer Zeit wieder verkauften. Wenn die Abgeltungssteuer in Kraft getreten ist, dann wird die Bank automatisch die 25 % Abgeltungssteuer mit dem Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abführen.
Geringverdiener können sich die Steuer, die die Bank an das Finanzamt abführt, aber wieder zurückholen. Wessen Steuern weniger als 25 % ausmachen, der kann sich von der Steuer befreien lassen. Dazu sollte man sich unbedingt beraten lassen.