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SMS-Fallen

Ganz bekannt ist die TV-Werbung für Klingeltöne. Jedes Handy hat eigene Klingeltöne. Manchen Leuten ist das nicht genug, sie wollen ihren Lieblings-Song oder eine Film-Melodie als Klingelton. Dafür werden spezielle Klingeltöne angfertigt und verkauft.
Über das Werbefernsehen werden SMS-Rufnummern bekanntgegeben, man schickt eine SMS und bekommt den gewünschten Rufton per SMS zugeschickt. Alles läuft also über das Handy, man muß weder in ein Geschäft gehen noch sich etwas per Post zuschicken zu lassen. Aber einen Vertrag schließt man trotzdem damit; auch wenn man kein Papier gesehen hat und nichts unterschrieben hat.
Manche Verträge beinhalten aber nicht nur einen Klingelton, nämlich den, den man haben wollte, sondern man schließt ein Abo ab. Man könnte also mehrmals im Monat den Klingelton wechseln. Die meisten Kunden wollen das aber nicht, sondern eigentlich nur den Klingelton, den sie in der Werbung gehört haben und zahlen nun monatlich einen festen Betrag. Den meisten Leuten fällt das nicht auf, weil die Informationen dazu zwar im Fernsehen zu sehen waren, aber ganz klein und das auch noch am Rand des TV-Gerätes. Mit so einem Abo-Vertrag ist dann der Verkäufer berechtigt, monatlich die Telefonrechnung des Handy zu belasten. Auch wenn keine weiteren Klingeltöne genutzt werden.
Aber: Ein solches Abo kann man beenden. Dazu ist es ganz wichtig, daß man bei der TV-Werbung, aus der man die SMS-Nummer hat, auch das Wort, aufschreibt mit dem man das Abo kündigen kann. Das geht – wenn man das entsprechende Wort hat – dann wieder per SMS.
Eine völlig altersunabhängige SMS-Falle sind SMS, die man bekommt und nicht weiß, wer der Absender ist. Die Texte lauten meist ähnlich wie: “Lange nichts gehört, melde dich doch mal!” oder auch: “Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gewonnen!” oder aber: “Wir schützen Sie vor unseriöser Werbung!”
Damit sollen Sie dazu gelockt werden, die SMS zu beantworten. Dabei werden Sie aber unbemerkt auf eine teure Nummer umgeleitet. Sie zahlen dann mit der nächsten Rechnung an Ihren Handyvertragsdienstleister das Telefonat und der muß es an die SMS-Fallensteller überweisen.
Zahlt man nicht, drohen diese mit teuren Mahnverfahren. In einem neuen Urteil werden die Verbraucher aber geschützt: Nur wenn der Anbieter der sogenannten Premium-SMS einen Vertrag vorweisen kann, muß der Kunde zahlen (Amtsgericht Hamburg Wandsbeck, Az 713aC256/05).
Aber: Nicht einfach die gesamte Rechnung ignorieren! Die Summe der Telefonate, die SMS, die man tatsächlich geführt hat, muß man seinem Telekommunikationsdienstleister überweisen, nur die umstrittetenen Leistungen muß man dann nicht zahlen.
Woher aber bekommen Fremde meine Handy-Telefonnummer, um mir eine SMS zu schicken? Das kann über das Telefonbuch oder andere Listen geschehen – oder aber die Zahlen werden willkürlich zusammengestellt: Die SMS hätte also jeder bekommen können.
Verbraucherschützer raten: Niemals eine SMS eines unbekannten Absenders beantworten! Jede SMS bis ganz zum Schluß lesen! Häufig werden Preisangaben mitgeschickt und die können auch nach mehreren Leerzeilen stehen! Also so lange nach unten scrollen, bis im Bildschirm “SMS löschen” o.ä. erscheint.
Sie wollen antworten? Häufig kann man ja durchaus über ein SMS-System Informationen erhalten, die einem wichtig sind, z.B. über das Wetter, die Aktienkurse, Sportergebnisse… Oder ein Abo für unterschiedliche Klingeltöne ist Ihnen recht? Dann unbedingt das Codewort aufbewahren, mit dem man das Abo beenden kann. Dazu unbedingt in der Werbung auf den kleingedruckten Text achten, dort ist es nämlich häufig zu finden.
SMS-Services können bis zu 5 € pro SMS kosten.