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Die Patientenverfügung

Entscheidungen bei Krankheit: Die Patientenverfügung

Der medizinische Fortschritt ermöglicht heute immer bessere Heilungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Gerade die Entwicklung einer Vielzahl von Geräten, die zur Behandlung von Krankheiten beitragen, haben auch dazu geführt, daß viele Patienten – auch die, die es nicht werden wollen – Angst vor einer Sterbens- und Leidensverlängerung durch Apparate haben. Insbesondere vor einer Situation als Patient, in der sie körperlich oder geistig nicht mehr fähig sind, sich zu äußern, entstehen Ängste.
Um die Möglichkeit zu haben, daß bei einer medizinischen Behandlung nach dem Willen des Patienten verfahren wird, auch wenn der sich nicht mehr äußern kann, hat man die Möglichlichkeit, eine Patientenverfügung aufzusetzen.
Mit einer Patientenverfügung kann man festhalten, ob man eine bestimmte Behandlung bei einem bestimmten Krankheitszustand wünscht oder eine Behandlung ablehnt.
Für eine Patientenverfügung ist wichtig:

*eine Eingangsformel, wie z.B. „Ich (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall, daß ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann…“ *Situationen, für die Patientenverfügung gelten soll *Festlegung von medizinischen/ pflegerischen Maßnahmen. Wichtig ist, nicht zu allgemein zu formulieren, man sollte sich vor der Abfassung der Patientenverfügung überlegen, was man will. Hilfreich dazu kann eine Besprechung mit dem (Haus-)Arzt, Freunden und Verwandten sein *eine Schlußformel, z.B. „Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich auf (weitere) ärztliche Aufklärung.“ *Datum und Unterschrift

Eine Patientenverfügung sollte möglichst konkret sein und auch die Themen ansprechen, vor denen man sich fürchtet.
Wenn man keine Organspende wünscht, sollte man das in die Patientenverfügung schreiben, ob künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr gewünscht wird oder abgelehnt wird, eine Reduzierung oder Unterlassung von künstlicher Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr gewünscht wird, sollte man aufnehmen, wenn einem der Aspekt wichtig ist. Das Gleiche gilt für medizinische Maßnahmen wie Dialyse, künstliche Beatmung, Wiederbelebungsmaßnahmen oder Lebensverlängerungsmaßnahmen – und das hinsichtlich einer Durchführung oder Unterlassung oder nur zur Linderung von Beschwerden.
Allerdings sieht man bereits allein am Beispiel der Bestimmungsmöglichkeiten wie der Durchführung oder Unterlassung oder zur Linderung von Schmerzen, aber auch an dem Bestimmungsmöglichkeiten über künstlichen Ernährung/ Flüssigkeitszufuhr, daß das Verfassen einer Patientenverfügung keine Sache von zwei Minuten ist.
Eine Patientenverfügung sollte schriftlich festgehalten werden, eine besondere Form ist nicht notwendig, abgesehen von den oben genannten Punkten.
Eine regelmäßige Erneuerung der Patientenverfügung ist nicht notwendig, aber hilfreich, damit der aktuelle Wille im Falle der Unfähigkeit mitzuentscheiden klar ist und um selbst zu überprüfen, ob der eigene Wille noch mit dem übereinstimmt, was in der Patientenverfügung steht.
Man muß aber dazu auch nicht die ganze Patientenverfügung neu verfassen, es reicht aus, wenn man bei der letzten Unterschrift unter der Patientenverfügung aufschreibt „Hiermit bestätige ich (…) meine Verfügung vom…“, dann das aktuelle Datum hinzufügt und wieder unterschreibt.
Das bedeutet natürlich auch, daß man nicht an einer bereits verfaßten Patientenverfügung gebunden ist: Eine Patientenverfügung kann man ändern, aufheben, widerrufen und jede Festlegung ändern. Nimmt man Änderungen vor, sollte man diese aber in einem neuen Dokument verfassen und die alte Patientenverfügung vernichten.
Auf manchen Seiten im Internet finden sich Formulare, also vorverfaßte Patientenerklärungen, die man auch nutzen kann. Trotzdem sollte man nicht blind diese Formulare ausfüllen, sondern mit dem Arzt über das gefundene Formular sprechen (und vielleicht sogar zum Arztbesuch mitbringen), damit auch tatsächlich der eigene Wille durch die Patientenverfügung ausgedrückt wird.
Damit die Ärzte entsprechend reagieren können, ist es sinnvoll, einen Hinweis auf die Patientenverfügung bei sich zu tragen. So kann man einen kleinen Aufkleber auf dem Personalausweis anbringen oder auf der Krankenkassenkarte wie z.B. „Patientenverfügung vorhanden“ oder „Patientenverfügung bei xy“.
Um es den Ärzten einfacher zu machen, auch in Situationen, die Sie nicht berücksichtigt haben, entsprechend Ihrem Willen zu handeln, ist es sinnvoll, in der Patientenverfügung auch über die persönlichen Einstellungen zu Leben und Tod, religiöse Anschauungen oder andere Wertvorstellungen zu sprechen.
Letztlich muß man sich im klaren darüber sein, daß eine Patientenverfügung dazu führen kann, daß die Chance auf ein Weiterleben nach der Behandlung gering ist und daß ein Weiterleben nach einer Behandlung auch bedeuten kann, den eigenen Willen kurzzeitig aufzugeben, um sich Fachkräften anzuvertrauen. Denn nicht jede Situation kann vorhergesehen werden, das gilt für die Patientenverfügung, in der man niederlegt, in welcher Situation man welche Behandlung nicht wünscht, ebenso, wie für die ärztliche Behandlung.
Daher sollte man sich vor dem Abfassen einer Patientenverfügung von einem Arzt oder einer fachlich qualifizierten Organisation beraten lassen. Ihre Krankenkasse hilft Ihnen dabei, wenn sie eine qualifizierte Organisation suchen, auf die man vertrauen kann.
Gerade wenn bereits eine Erkrankung besteht, sollte man mit dem behandelnden Arzt darüber sprechen, welche Auswirkungen die einzelnen Willenserklärungen in der Patientenverfügung haben.
Mit der Patientenverfügung kann man seinen Willen als Patient ausdrücken, für das Vermögen und alle “Schätze” und für alles, was einem über die Jahre lieb und teuer geworden ist, kann man mit einem Testament vorsorgen.